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Rede im Plenum zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Am Donnerstagabend sprach ich in meiner Funktion als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Plenum des Deutschen Bundestages zum Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Das Gesetz sieht vor dem Hintergrund einer drohenden Gasmangellage aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren vor. Auch weitere Erleichterungen wie etwa bei einem Brennstoffwechsel, beim Fehlen notwendiger Betriebsmittel für Abgaseinrichtungen oder wegen einer anderen Notwendigkeit, die durch die „ernste oder erhebliche Gasmangellage“ ausgelöst wird, sind geplant.

Mit der Gesetzesänderung wird insbesondere mittelständischen Unternehmen der Genehmigungsprozess erleichtert, der es ihnen ermöglicht, beispielsweise ihre Feuerungs- und Produktionsanlagen umzustellen. Das ist überaus wichtig, da viele Firmeninhaber sich schon seit Wochen auf den Winter vorbereiten und ihre Anlagen von Erdgas auf Flüssiggas, auf Öl oder auf feste Brennstoffe wie Pellets umrüsten wollen. Dabei stoßen sie allerdings neben Lieferschwierigkeiten im Anlagenbau auch auf genehmigungsrechtliche Schwierigkeiten, die eine zügige Umstellung noch vor dem Winter unmöglich machen.

In meinem Redebeitrag im Plenum habe ich deutlich gemacht, dass die Änderungen des Immissionsschutzgesetzes zwar richtig sind, sie aber zu spät kommen und die Ampelkoalition unnötig Zeit verspielt hat. Viele Unternehmen in unserem Land bereiten sich schon lange mit Hochdruck auf den Ersatz oder die Einsparung von Erdgas in ihren Feuerungs- und Produktionsanlagen vor und hätten die Unterstützung der Bundesregierung schon viel früher benötigt.

Unter folgendem Link kann meine Rede noch einmal aufgerufen werden:

https://dbtg.tv/cvid/7546570