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Rede zum Thema Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

Am späten Donnerstagabend war ich in meiner Funktion als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Rede zum Themengebiet Kreislaufwirtschaft und Recycling im Plenum des Deutschen Bundestages vorgesehen. Da der entsprechende Tagesordnungspunkt bereits am späten Abend angesetzt war und sich aufgrund des Plenarverlaufs auch 01:40 Uhr nachts verzögerte, hielten meine KollegInnen und ich die Reden „zu Protokoll“. In diesem Fall reichen die Redner die geplanten Redebeiträge beim Sitzungsdienst des Bundestages ein und sie werden schriftlich in das Plenarprotokoll aufgenommen. Mein Beitrag befasste sich mit der Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten, die wir nachts noch verabschiedet haben.

Die Verordnung setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um und sieht eine Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten vor. Die Kennzeichnung soll die Verbraucher darauf hinweisen, dass bestimmte Produkte Kunststoff enthalten, wie sie entsorgt werden sollten und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat. Zusätzlich müssen nach EU-Recht alle Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ab dem 3. Juli 2024 Einweggetränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Die in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte müssen dann entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine entsprechende Kennzeichnung tragen. Die Regelungen im Hinblick auf die Kennzeichnung sollen in allen EU-Staaten bereits am 3. Juli 2021 einheitlich in Kraft treten, was aufgrund der kurzfristigen Übergangszeit bei vielen Unternehmen in Deutschland zu einer großer Belastung führt. Daher haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf einen Entschließungsantrag verständigt, der sicherstellen soll, dass es im Rahmen des nationalen Vollzugs bei Produzenten und im Handel keine sinnlose Vernichtung von Lagerbeständen gibt.

Meine zu Protokoll gegebene Rede können Sie im Plenarprotokoll nachlesen: dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19218.pdf