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Rede zur Änderung der Straßenverkehrsordnung im Plenum

Am heutigen Freitag hielt ich im Plenum des Deutschgen Bundestages in meiner Funktion als Mitglied des Verkehrsausschusses eine Rede zur jüngsten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit dem 28. April dieses Jahres in Kraft ist. Der rund einstündige Tagesordnungspunkt war angesetzt worden, nachdem die FDP- und die AfD-Fraktion zwei Anträge mit massiver Kritik an den verabschiedeten Neuerungen eingereicht hatten.

Ich habe in der Rede zunächst mein Unverständnis bezüglich der beiden Oppositions-Anträge zum Ausdruck gebracht. Hintergrund ist, dass die StVO kein klassisches Gesetz sondern eine Rechtsverordnung ist und Änderungen somit jeweils von der Bundesregierung in Form des federführend zuständigen Bundesverkehrsministeriums (BMVI) sowie dem Bundesrat verabschiedet werden. Der Bundestag ist dagegen explizit nicht involviert. Vor diesem Hintergrund ist es mit unverständlich, dass nur wenige Tage nach Inkrafttreten der Änderungen eine Debatte mit Korrekturwünschen im Bundestag geführt wird. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion hätten sich mit ihren Forderungen unmittelbar an ihre Landesverkehrsminister aus Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wenden können, die im Bundesrat über Wochen hinweg an der Änderung der StVO mitgearbeitet und diese letztlich auch verabschiedet haben.

Die eigentlichen Änderungen der StVO sind in vielen Teilen gelungen und mit Nachdruck zu begrüßen. So werden insbesondere Fahrradfahrer zukünftig besser geschützt, beispielsweise indem LKWs über 3,5 Tonnen zukünftig beim Rechtsabbiegen im Schritttempo fahren müssen. Auch dürfen Radfahrer nur noch mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts überholt werden. Zudem werden die Geldbußen für das Halten und Parken auf den sogenannten Schutzstreifen erhöht. 

Kritisch habe ich mich dagegen zu einigen Verschärfungen der Sanktionen für überhöhte Geschwindigkeit geäußert. So wird beispielsweise innerorts nun bereits nach einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h ein Fahrverbot verhängt. Das kann insbesondere für Berufskraftfahrer von Nachteil und möglicherweise sogar existenzbedrohend sein. Ich habe es daher begrüßt, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schon im Verlauf der Woche angekündigt hat, einzelne Punkte der geänderten StVO noch einmal zu überprüfen. Da die Bundesländer im Bundesrat die entsprechenden Verschärfungen der Sanktionen verabschiedet haben, hatte das BMVI hier keinen Spielraum mehr für eine entsprechende Korrektur. Man hätte einzig die gesamte Änderung der StVO verhindern können, damit aber auch auf die für die Verkehrssicherheit wichtigen Neuerungen verzichten müssen.

Einen Mitschnitt der Rede finden Sie unter folgenden Link dbtg.tv/cvid/7446364