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Stärkung der Impfprävention

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Dabei wurde unter anderem festgelegt, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht soll beispielsweise für das Personal in Alten- oder Pflegeheimen gelten.

Auch ich habe dem Gesetzentwurf vor dem Hintergrund der überaus schwierigen Situation, in der wir uns gegenwärtig befinden, zugestimmt. Tag für Tag verschärft sich die Lage auf den Intensivstationen, Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit, und immer mehr Corona-

Patienten müssen in weiter entfernte Kliniken verlegt werden. Erste Studien deuten zudem auf eine deutlich höhere Infektiosität der neuen Omikron-Variante des Corona-Virus hin. In einer solchen Lage erwartet die Bevölkerung von der Politik zu Recht unabhängig von der Regierungszugehörigkeit klare und eindeutige Vorgaben, wie der Pandemie erfolgreich begegnet werden kann.

Dennoch haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion gleichzeitig deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf der Regierungskoalition in vielerlei Hinsicht unzureichend ist. Mit unseren im parlamentarischen Verfahren eingebrachten Änderungsvorschlägen wollten wir insbesondere die Länder weiter stärken. Diese brauchen einen deutlich längeren als den vorgegebenen Planungshorizont und zudem alle Handlungsoptionen, um die erforderlichen Regelungen wirksam, sachgerecht und regional differenziert beschließen zu können. Zudem haben wir uns für eine Erweiterung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf das Personal an Schulen und Kitas und darüber hinaus für eine Prämie für Pflegekräfte auf den Intensivstationen ausgesprochen. Es ist bedauerlich, dass die Regierungskoalition diesen Vorschlägen nicht zugestimmt hat, sie hätten insbesondere den Ländern bei der Bekämpfung der Pandemie deutlich helfen können.

Auch wenn sich die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in die richtige Richtung bewegt, zentrale Forderungen der Union aufgegriffen wurden und damit eine Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen gesetzlichen Situation erreicht wird, erleben wir dennoch einen „Stolperstart“ der Ampel-Koalition. Es herrscht ein heilloses Durcheinander. Nachdem die neuen Regierungsparteien die epidemische Lage fahrlässig haben auslaufen lassen, versuchen sie nun mit mehreren Änderungen innerhalb kürzester Zeit Lücken zu schließen, die sie selbst aufgerissen haben. Die heute verabschiedeten Änderungen kommen zu spät und gehen nicht weit genug.