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UN-Migrationspakt

Beim UN-Gipfel am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch, Marokko, soll der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) unterzeichnet werden. In der gegenwärtigen öffentlichen Debatte und insbesondere im Internet werden hierzu bedauerlicherweise viele Falschmeldungen verbreitet, die zu Verunsicherung bei den Menschen führt. Auch mich haben in den letzten Tagen eine Vielzahl von Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema erreicht. Da ich eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem überaus wichtigen Thema für wichtig halte, will ich im Folgenden auf die wichtigsten Fragen und einige Fehlinformationen eingehen:


Um was handelt es sich beim UN-Migrationspakt?
Es handelt sich um eine politische Absichtserklärung der teilnehmenden Staaten, die sich mit der Frage befasst, wie man illegale Migration verhindern und legale Migration besser steuern und ordnen kann.


Entstehen aus dem UN-Migrationspakt neue Pflichten für unser Land?
Nein. Der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Er ist rechtlich unverbindlich. Seine politischen Vorgaben erfüllt Deutschland grundsätzlich bereits. Sie stehen im Einklang mit den Zielen, die die CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hat.


Was ist dann der politische Mehrwert des UN-Migrationspakts?
Der UN-Migrationspakt stärkt die internationale, regelbasierte Ordnung. Das ist ein wichtiges Interesse unseres Landes, das mehr als andere auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen ist. Die Ablehnung einer solchen Ordnung durch US-Präsident Trump ist auch der Grund dafür, dass sich die USA am UN-Migrationspakt  nicht beteiligt.


Hilft der UN-Migrationspakt auch bei einer gerechteren Lastenverteilung?
Ja, indem er möglichst viele Herkunfts-, Transit- und Zielländer politisch einbindet, damit sie einen größeren Beitrag bei der Reduzierung der illegalen Migration und bei der Bekämpfung von Fluchtursachen leisten. Das ist im deutschen Interesse.


Wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen, eingeschränkt?
Nein, ganz im Gegenteil. Im Pakt werden diese beiden Rechte der Staaten bekräftigt. Allerdings soll die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft sowie das Management an nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um illegale Migration zu verhindern. Zudem sollen die Staaten sich gegenseitig bei der Identitätsfeststellung unterstützen. Gerade dieser Punkt ist für Deutschland von herausragendem Interesse, denn an keinem anderen Hindernis scheitert die Rückführung von Ausreisepflichtigen so oft wie an der mangelnden Kooperationsbereitschaft von Staaten bei der Ausstellung von Reisedokumenten.
 

Welche Prinzipien des UN-Migrationspaktes konnte die CDU-geführte Bundesregierung durchsetzen?

  • Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise.
  • Klare Trennung zwischen legaler und illegaler Migration.
  • Bekräftigung der Bedeutung von Rückkehr- und Reintegrationspolitik als Konsequenz der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtung von eigenen Staatsbürgern.
  • Keine Verpflichtung, illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen. Es gibt lediglich eine entsprechende unverbindliche Empfehlung  für Einzelfälle, die im öffentlichen Interesse liegen und insbesondere der Integration dienen.


Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt bedeutet, dass Deutschland bis 2035 jährlich 2 Millionen Menschen aufnehmen soll und damit unsere Identität in Gefahr gerät?
Nein. Der UN-Migrationspakt enthält keine Aufnahmezusagen. Zudem fordert der Pakt, dass die Migranten die Gesetze der Zielländer einhalten und deren Gebräuche respektieren müssen. Das war für die CDU-geführte Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.


Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt sichere, geordnete und reguläre Migration stärken soll – also z. B. legale Einreisen für Arbeitszwecke?
Ja. Eines der rechtlich nicht bindenden Ziele besteht darin, Arbeitskräftemobilität zu erleichtern, aber nur im Einklang mit den nationalen Prioritäten, den Bedürfnissen des örtlichen Marktes und dem Qualifikationsangebot. Dies entspricht, was die CDU-geführte Bundesregierung im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf der Basis der Eckpunkte vom 2. Oktober 2018 plant.


Sieht der UN-Migrationspakt vor, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus Zugang zu Grundleistungen erhalten sollen?
Ja. Es ist im deutschen Interesse, dass mögliche Transitländer Migranten menschenwürdig behandeln. In Deutschland gilt diese Verpflichtung bereits aufgrund unseres Grundgesetzes. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 18. Juli 2012 fest und verwies auf die Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Darüber hinaus gehende Sozialleistungen in Deutschland werden aus dem UN-Migrationspakt nicht begründet.


Kam der UN-Migrationspakt ohne Wissen des Deutschen Bundestages zustande?
Nein.  Die Bundesregierung hat im Laufe des Jahres u. a. in ihren Antworten auf mehrere Kleine Anfragen ausführlich die Fragen aus dem Parlament beantwortet. Sie hat über die Beratungen und die Zielsetzungen aus deutscher Sicht berichtet. Der Deutsche Bundestag hat sich bereits am 19. April 2018 im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem UN-Migrationspakt befasst. Am 8. November 2018 findet eine weitere Befassung des Deutschen Bundestages statt. In der letzten Novemberwoche, noch vor der Annahme des UN-Migrationspakts in Marrakesch am 10./11. Dezember 2018, stimmt der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Regierungskoalitionen zum UN-Migrationspakt ab.


Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt den Staaten die Pflicht auferlegt, Kritik an Einwanderung und am UN-Migrationspakt zu unterbinden?
Selbstverständlich nicht. Ganz im Gegenteil. Die Unterzeichnerstaaten sollen im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung schützen. Sie sollen allerdings einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern. Eine Strafverfolgung als mögliche Maßnahme wird nur für Gewalt- und Hassstraftaten genannt. Dies entspricht der bereits bestehenden deutschen Rechtslage gegen Hetze, Gewalt, Beleidigungen oder Schmähkritik.