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Verfassungsrechtlich fraglicher Nachtragshaushalt

In dieser Woche wurde eines deutlich: Beim ersten großen Vorhaben der neuen Bundesregierung biegt sie falsch ab. Der Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts 2021 zeigt eindrucksvoll, wie teuer die vorgebliche Einigkeit der Ampel-Koalition erkauft worden ist. Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie werden zweckentfremdet, um viele teure Versprechen zu finanzieren – ohne Rücksicht auf die Rechte zukünftiger Generationen und verfassungsrechtliche Grundsätze. Insgesamt 60 Milliarden Euro sollen in einem Fonds zwischengeparkt werden. Diese Pläne sind höchst bedenklich und mit der Schuldenbremse nicht vereinbar. Solide Finanzpolitik sieht anders aus. Wir werden uns diesen Nachtragshaushalt daher sehr kritisch anschauen. Für den Fall, dass er in der vorliegenden Form vom Bundestag beschlossen wird, schließen wir auch einen Gang nach Karlsruhe nicht aus, um die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.

Generationengerechtigkeit verstehen wir umfassend: Klimaschutz, solide Finanzen und nachhaltige soziale Sicherungssysteme sind entscheidende Bereiche, in denen sich die Zukunft unserer Kinder und Enkel entscheidet. Dies wollen wir als Unionsfraktion und auch ich ganz persönlich in den kommenden Jahren als kritisch konstruktive Opposition immer wieder in den Vordergrund stellen.