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Wahlkreiszuschnitt zu gunsten der Ampel

In dieser Woche hat die Ampelregierung eine erste Wahlkreisreform durch den Bundestag gebracht. Er sieht vor, dass Sachsen-Anhalt bei der nächsten Bundestagswahl einen Wahlkreis an Bayern verliert. Dort soll aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis (Memmingen-Unterallgäu) gebildet werden. Als Unionsfraktion kritisieren wir dieses Vorgehen scharf. So weichen die Anpassungen nicht nur von der bisherigen Staatspraxis ab, sich mit den betroffenen Ländern vorher abzustimmen. Die Wahlkreise waren bisher immer so zusammengeschnitten, dass sie ein zusammenhängendes und abgerundetes Ganzes bilden, dessen Bürger eine regionale politische Einheit repräsentieren. Die neuen Wahlkreise werden künftig laut dem Bayrischen Innenministerium „hohe negative Abweichungswerte“ aufweisen. Die vorgeschlagene Einteilung widerspreche damit dem Grundsatz der Wahlkreiskontinuität. Zudem lasse der Gesetzentwurf völlig außer Acht, dass sich eine naheliegendere Lösung anbieten würde, nämlich die Bildung des weiteren Wahlkreises in der Landeshauptstadt München.


Desweitern befürchten wir, dass durch die Reform der beiden Wahlkreise zukünftige Wahlergebnisse zugunsten der Ampel manipuliert werden sollen. Gerade die willkürliche Herauslösung von Königsbrunn aus dem Wahlkreis Augsburg-Stadt verbessert offensichtlich die Wettbewerbsbedingungen deutlich zugunsten der Grünen. Wir glauben, dass die Ampel mit ihrem Umgang mit dem Deutschen Wahlrecht der Demokratie großen Schaden zufügt.