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Wahlrechtsreform: Für den Erhalt der Bürgerstimme

Die Ampelkoalition hat der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 15. Januar 2023 „exklusiv und vertraulich“ einen Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform übersandt – und ihn auch gleichzeitig unmittelbar der Presse zugespielt. Im Verlauf der Sitzungswoche haben wir das Papier nun in erster Lesung beraten, nachdem die Ampel es wie im Gesetzgebungsverfahren üblich in das Parlament eingebracht hatte.

Kern des Vorschlags der Regierungsfraktionen ist eine feste Begrenzung des Bundestages auf 598 Abgeordnete bei 299 Wahlkreisen. Die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag orientiert sich dabei alleine an den abgegebenen „Hauptstimmen“. Überhang- und Ausgleichsmandate plant die Koalition komplett abzuschaffen. Wenn in einem Bundesland mehr Direktmandate anfallen als einer Partei nach dem Hauptstimmenergebnis zustehen, werden diese überhängenden Direktmandate „gekappt“. Mit anderen Worten: ein gewonnener Wahlkreis ist noch längst kein gewonnener Wahlkreis für den erfolgreichen Wahlkreiskandidaten. Manche Wahlkreise könnten so nach der Bundestagswahl gänzlich ohne Abgeordneten in Berlin sein. Die Bürgerstimme würde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dementsprechend entwertet werden.

Wir verhandeln als CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegenwärtig auf verschiedenen Ebenen mit den Ampelfraktionen über einen möglichen gemeinsamen Weg hin zu einer Wahlrechtsreform, welche die Bürgerstimme erhält und die Größe des Deutschen Bundestags trotzdem spürbar reduziert. In einem Antrag unserer Unionsfraktion, den wir in dieser Woche ebenfalls in erster Lesung beraten haben, haben wir fünf Punkte für einen entsprechenden Kompromiss formuliert. Mit unserem Vorschlag würden wir insbesondere den Wert der Bürgerstimme erhalten. Denn wir stellen sicher, dass jeder Wahlkreis und damit jeder Bürger weiterhin einen Wahlkreisabgeordneten in Berlin hat. Dennoch würde der Deutsche Bundestag mit unseren Vorschlägen gleichzeitig deutlich verkleinert und auf rund 600 Mandate reduziert werden. Die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate würde nur so klein ausfallen, dass sie kaum ins Gewicht fallen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht bereit, um diesen Wahlrechtsvorschlag in einem großen politischen Konsens zeitnah im Bundestag zu beschließen.