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Weitere Coronamaßnahmen beschlossen

Auch in dieser Woche war die Corona-Pandemie wieder das beherrschende Thema in Politik und Gesellschaft. So kündigte Bundesinnenminister Seehofer am Mittwoch Lockerungen der Grenzkontrollen an. Sie sind ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit. Wir können den Reiseverkehr nicht dauerhaft stilllegen. Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind bei den Lockerungen der Binnengrenzkontrollen zwei Punkte entscheidend: Erstens ist für alle Veränderungen an den deutschen Außengrenzen der Prüfungsmaßstab das Infektionsgeschehen. Zweitens dürfen Lockerungen bei den Grenzkontrollen immer nur im Konsens mit den betreffenden Nachbarstaat vorgenommen werden. Beide Voraussetzungen sind jetzt an den betreffenden Grenzabschnitten zu Frankreich, Österreich und der Schweiz erfüllt, sodass dort ab kommenden Samstag nur noch stichprobenartig kontrolliert werden muss. Außerdem lässt das Infektionsgeschehen sogar eine vollständige Beendigung der Grenzkontrollen an den Übergängen zu Luxemburg zu. Das Ziel, ab dem 15. Juni wieder einen gänzlich freien Reiseverkehr zu haben unterstütze ich, auch wenn sich das Infektionsgeschehen bis dahin selbstverständlich wieder verschlechtern kann.

Auch im Bundestag haben wir uns beispielsweise um die sozialen Folgewirkungen der Corona-Pandemie gekümmert und unter anderem eine weitere Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die es bereits für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des Netto-Entgelts erhöht (bis max. zum 31. Dezember 2020). Das Arbeitslosengeld wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Auch die Kultur- und Veranstaltungsbranche leidet, wie viele andere auf Publikumsverkehr angewiesenen Branchen, besonders. Wegen der Coronakrise ist das kulturelle Leben in Deutschland heruntergefahren worden. Die Veranstalter von Freizeit-Events (Theater, Konzerthäuser, Sportveranstalter etc.) müssen nun vor einer Insolvenz-Welle beschützt werden, die ihnen droht, falls sie die bereits verkauften Eintrittskarten zurücknehmen und auszahlen müssten. Durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“, das wir am Donnerstag im Bundestag beschlossen haben, werden Veranstalter nun dazu berechtigt, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Wer den Gutschein nicht einlösen möchte, kann nach dem 31. Dezember 2021 die Rückzahlung des Eintrittspreises verlangen. In Härtefällen soll auch eine sofortige Rückzahlung des Ticketpreises verlangt werden können.