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Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes

Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor rund vier Wochen Nachbesserungen an den nationalen CO2-Einsparungen nach 2030 gefordert hat, hat die CDU-geführte Bundesregierung eine Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes im Kabinett beschlossen. Das Gesetz schließt nun auch Ziele für die Zeit nach 2031 bis hin zur Klimaneutralität ein. Wichtig zu betonen ist dabei, dass der Gesetzgeber auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Klimaschutzgebot des Artikels 20a GG verstößt. Es wurden lediglich fehlende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 bemängelt.

Für die CDU ist klar: dem Ziel, Deutschland zu einer klimaneutralen Industrienation zu machen, die mit guten Jobs wettbewerbsfähig ist, können wir mit einem verbesserten Klimaschutzgesetz ein gutes Stück näher kommen. Wie im parlamentarischen Verfahren üblich wird das seitens des Bundeskabinetts verabschiedete Gesetz nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Hier werden wir uns in den verbleibenden Wochen der Legislatur intensiv mit dem Gesetz befassen und möglicherweise noch weitere Änderungen vornehmen.

Schon heute will ich aber  auf diesem Weg einen Überblick über die bisher wichtigsten Punkte des Klimaschutzgesetzes geben.
Treibhausgase: Deutschland setzt sich mit der Anpassung des Klimaschutzgesetzes erstmals das nationale Ziel, bis 2045 seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 auf nahezu Null zu senken. Bis heute sind die Emissionen bereits um 40 Prozent zurückgegangen. Das neue Gesetz sieht vor, dass sie bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Damit will Deutschland seinen Beitrag leisten, die Ziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen. Die Staatengemeinschaft hatte sich 2015 verpflichtet, die globale Erderwärmung unter zwei Grad zu halten, wenn möglich auf 1,5 Grad zu senken, um verheerende Folgen für Klima und Umwelt abzuwenden.

Emissionsmengen: Der neue Klimagesetzentwurf sieht auch geänderte Emissionsmengen für sechs Sektoren vor. Demnach müssen Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und der Abfallsektor schrittweise CO2 und andere Klimagase einsparen. Besonders groß ist die Aufgabe für den Energiesektor: Im Vergleich zum bisherigen Klimagesetz muss dieser im Jahr 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verzichten - das ist die Einheit, in die die Klimagase umgerechnet werden. Während bislang für 2030 noch 175 Millionen Tonnen im Energiesektor erlaubt waren, sind es nach den neuen Plänen nur noch 108 Millionen Tonnen. Auch der Verkehr muss bis zum Ende des Jahrzehnts noch mal 10 Millionen Tonnen Treibhausgase einsparen. Bis 2030 hätte Deutschland damit über alle Sektoren hinweg ein Gesamt-Emissionskontingent von 5,465 Milliarden Tonnen Treibhausgasen. Neu ist zudem, dass die Senkenleistung von Ökosystemen, als insbesondere der Land- und Forstwirtschaft ebenfalls anerkannt wird.