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Weiterer landesweiter Lockdown hat begonnen

Angesichts der sich weiter ausbreitenden Corona-Pandemie wurde am Mittwoch, den 16. Dezember das öffentliche Leben in Deutschland erneut heruntergefahren. Die Infektionszahlen sind trotz bisheriger Einschränkungen wieder gestiegen, die Kliniken sind extrem belastet. Dementsprechend besteht dringender Handlungsbedarf. Ziel des zweiten Lockdowns seit Beginn der Pandemie ist es, die Nachverfolgung von Kontakten wieder möglich zu machen. Dafür sind die drastischen Maßnahmen leider unumgänglich.

Deutschland steht nun vor entscheidenden Wochen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die gute Nachricht dabei ist, dass wir es selbst in der Hand haben. Unsere Strategie in Deutschland besteht dabei aus dem Dreiklang des konsequenten Gesundheitsschutzes mit besonderem Augenmerk auf ältere, pflegebedürftige und kranke Menschen, der wirtschaftlichen Überbrückungshilfen für Selbständige und Unternehmen sowie des beharrlichen Werbens um gesellschaftliche Zustimmung und Akzeptanz der Maßnahmen durch frühzeitige Information und öffentliche Debatten.

Anlass zur Zuversicht gibt uns zudem die baldige Zulassung eines Corona-Impfstoffes in der EU. Der Impfstoff soll noch in diesem Jahr verfügbar sein. Dabei hat die europäische Arzneimittelagentur EMA sich mehr Zeit für die Prüfung des Impfstoffes gelassen als die Behörden anderer Länder, etwa Großbritanniens oder der USA. Man hat sich bewusst für eine ordentliche Zulassung entschieden und nicht für eine Notzulassung, denn nur wenn der Wirkstoff erwiesenermaßen wirksam und verträglich ist, können wir auch Vertrauen in die Impfung haben.

Hier abschließend eine Übersicht der Regelungen, die seit Mittwoch, den 16. Dezember 2020 gelten 

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN UND WEIHNACHTSREGELUNGEN

Grundsätzlich gilt für private Treffen weiter eine Obergrenze von fünf Menschen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für Weihnachten hat das Bundesland Hessen eine Ausnahme erlassen.  An den Weihnachtsfeiertagen sind Treffen mit vier weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten, aber dem engsten Familienkreis möglich (Kinder unter 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen). In Städten und Kreisen mit Ausgangssperre, beginnt diese am 24. Dezember erst um 0 Uhr, am 25. und 26. ab 22 Uhr.

SILVESTER UND NEUJAHR

An beiden Tagen gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen legen fest, wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist. Zudem soll es in diesem Jahr kein Feuerwerk zu kaufen geben, der Verkauf wird generell verboten. Darüber hinaus wird an die Bürger appelliert, auf das Zünden bereits vorhandener Pyrotechnik zu verzichten, um Verletzungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten. Für den gesamten Lockdown gilt ein striktes Alkoholverbot im öffentlichen Raum. In Hessen wird es zudem keine Lockerungen der Ausgangssperren an Silvester geben.

EINZELHANDEL UND DIENSTLEISTUNGEN

Generell wird der Einzelhandel vom Mittwoch bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von Produkten abseits von Lebensmitteln in Märkten kann eingeschränkt werden. Friseure, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen, sofern sie nicht medizinisch notwendige Behandlungen vornehmen.

SCHULE UND ARBEIT

Kinder sollen von Mittwoch bis zum 10. Januar „wann immer möglich zu Hause betreut werden“. Die Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt, wobei es eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben soll. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten. Arbeitgeber werden aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder Homeoffice zu ermöglichen, damit die Menschen bundesweit grundsätzlich zu Hause bleiben können.

KIRCHEN UND GOTTESDIENSTE

Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur bei Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern erlaubt sein. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen. Mit den Religionsgemeinschaften sollen zudem noch einmal Gespräche geführt werden, „um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen“.

ALTENHEIME UND PFLEGEDIENSTE

Es sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher in Heimen aktuelle negative Corona-Tests vorlegen müssen.

WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMEN

Vom Lockdown betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, soll verbessert werden. Vorgesehen ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Millionen Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.