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Zurück zum Meister!

Zu Beginn der Woche habe ich mich sehr gefreut, dass wir uns in der Koalition darauf geeinigt haben, für 12 Gewerke eine Rückkehr zur Meisterpflicht zu beschließen. Damit stärken wir das deutsche Handwerk und machen den Beschluss der rot-grünen Bundesregierung von 2004 rückgängig, unter dem sowohl die Qualität als auch die Ausbildungsverhältnisse gelitten haben. Bei der Entscheidung, in welchen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt wird, legt die Unionsfraktion klare, objektive und eindeutige Kriterien an. Dabei achten wir darauf, dass wir die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts einhalten.

Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht ist, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind. Nach fünf Jahren wird eine Evaluierung der Neuregelung erfolgen. 

Für die folgenden zwölf Gewerke wollen wir die Meisterpflicht wieder einführen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz.

Ich freue mich, dass wir mit dem Koalitionsbeschluss nun auf dem richtigen Weg sind. Auch ich persönlich hatte mich nicht zuletzt durch meinen regelmäßigen Austausch mit der Kreishandwerkerschaft Offenbach am Main und dem Kreishandwerksmeister Wolfgang Kramwinkel, die mir immer wieder den Wert des Deutschen Meistertitels verdeutlich hatten, für die Rückkehr zur Meisterpflicht eingesetzt. Ich hoffe, dass die Änderung der Handwerksordnung bereits Anfang 2020 in Kraft treten kann.