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Zwei Plenarreden zum Thema Kreislaufwirtschaft

Am Donnerstagabend hielt ich im Plenum des Parlamentes zwei Reden zum Thema Kreislaufwirtschaft. Mein erster Beitrag befasste sich mit der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben. Mit der Änderung werden insbesondere die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist eine stärkere Vermeidung von Abfällen und eine nachhaltige Verbesserung des Ressourcenmanagements und der Ressourceneffizienz. Diese Zielsetzung soll mit der Erhöhung der Quoten beim Recycling bestimmter Abfallströme sowie der Verstärkung der Getrenntsammlungspflichten erreicht werden. Konkret wird zukünftig bei der öffentlichen Beschaffung durch Bundesinstitutionen eine Bevorzugungspflicht für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse gelten. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Abfallvermeidungsprogramme verschärft und eine verursachergerechte Beteiligung der Produzenten an den Kosten für die Reinigung der Umwelt forciert. So zielt beispielsweise die sogenannte „Obhutspflicht“ darauf ab zu verhindern, dass Produzenten die von ihnen hergestellten und vertriebenen Waren vernichten. Im Verlauf meiner Rede habe ich zudem deutlich gemacht, dass Produktverbote für uns als Union immer das letzte Mittel sind. Vor einem Verbot muss eine ökobilanzielle Betrachtung stehen und es muss darauf geachtet werden, mit welchen Materialien verbotene Produkte tatsächlich ersetzt werden können.

Meine zweite Rede befasste sich mit dem Batteriegesetz. Hier war aufgrund neuer Marktgegebenheiten eine Änderung nötig, um auch zukünftig einen reibungslosen Ablauf der Sammlung und Entsorgung von Geräte-Altbatterien sicherstellen zu können. Mit der Änderung des Gesetzes werden faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme und einheitliche Anforderungen an die Systeme selbst sowie an die Rücknahme durch die Systeme festgelegt. Damit einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung sichergestellt sind, wird  die Aufgabe der Registrierung der Hersteller und der Genehmigung der Rücknahmesysteme zukünftig durch eine Behörde gebündelt wahrgenommen. Da der entsprechende Tagesordnungspunkt bereits am späten Abend angesetzt war und sich der Plenarverlauf weiter verzögerte, habe ich die Rede „zu Protokoll“ gehalten. In diesem Fall reichen die Redner die geplanten Redebeiträge beim Sitzungsdienst des Bundestages ein und sie werden schriftlich in das Plenarprotokoll aufgenommen.

Sie können die beiden Reden unter folgendem Link noch einmal ansehen bzw. nachlesen

Novelle KrWG: dbtg.tv/fvid/7470647

Novelle BattG: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19176.pdf