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Aktuelles

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die aktuelle Corona-Lage bereitet uns erhebliche Sorge. Die vierte Welle rollt mit voller Wucht auf uns zu, die Ansteckungszahlen sind derzeit so hoch wie nie. Trotz der von der unionsgeführten Bundesregierung organisierten und erfolgreichen Impfkampagne seit Jahresanfang müssen wir unsere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erneut auf den Prüfstand stellen und unsere Anstrengungen nochmals verstärken. Als Union sind wir dazu bereit.

Die drei Ampel-Fraktionen planen ungeachtet der dramatischen Infektionslage allerdings, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ zum 25. November 2021 nicht zu verlängern und stattdessen auslaufen zu lassen. Dabei macht die Ampel es sich zu leicht: Alleine mit der Aufhebung von Einschränkungen und der Ankündigung weiterer Ausgleichzahlungen wird die Ampel unsere Bevölkerung nicht schützen können.          

Die Ampel-Parteien halten die Voraussetzungen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für nicht mehr gegeben und wollen mit Basis-Maßnahmen – etwa der Maskenpflicht, Abstandsgebot und 3G – sicher durch Herbst und Winter kommen. Hier steht zu befürchten, dass das wenig engagierte Herangehen zu einem leichtfertigen Umgang mit der Pandemie verleitet. Zudem soll die Rolle der Länder bei der Pandemiebekämpfung geschwächt werden: SPD, Grüne und FDP haben vor, die Länder in ihren Möglichkeiten einzuschränken, bei der Gefahr einer erneuten starken Ausbreitung von Corona vor Ort die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei ist die größte Kompetenz zur effizienten Eindämmung einer Akut-Lage stets vor Ort zu finden. Kluge und wirksame Regelungen in der gegenwärtigen Situation auszusetzen, zeugt nicht von Weitsicht. Und: SPD, Grüne und FDP haben bisher keinen Vorschlag zur weiteren Unterstützung unserer Krankenhäuser vorgelegt. Aus unserer Sicht muss eine weitere Unterstützung für Krankenhäuser, die deren Mehrbelastung durch Corona-Patienten finanziell abfedert, mitbetrachtet werden. Außerdem fehlen einige wesentliche Aspekte zur Eindämmung der Pandemie im Gesetzentwurf der Ampel-Parteien komplett (beispielsweise bundesweite Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen, klare Regelung für 2G/3G oder Auskunftsrecht über Impfstatus für alle Arbeitgeber).

Das Ziel unserer Unionsfraktion ist es gleichwohl, diesen Gesetzentwurf konstruktiv zu begleiten. Wir sind deshalb mit den Ampel-Fraktionen im Gespräch und bemüht, unsere Punkte in den Gesetzentwurf einzubringen. Zu diesen zählen insbesondere die von der Wirtschaft gewünschte, rechtlich abgesicherte Berechtigung aller Arbeitgeber, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfragen, und eine Rechtsgrundlage für eine bundesweit zulässige Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen.