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Ampel stoppt Förderprogramme über Nacht und umgeht Schuldenbremse

Im Verlauf der Sitzungswoche haben wir erfahren, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck die Förderung aller KfW-Programme für energieeffizientes Bauen ad hoc und mit sofortiger Wirkung gestoppt hat. Der kurzfristige KfW-Förderstopp für Neubauten und energetische Sanierung ist hochgradig rücksichtslos gegenüber allen Bürgern, die auf eine verlässliche staatliche Förderung vertraut haben. Ausgerechnet unter einem grünen Wirtschaftsminister bleiben nun 24.000 Anträge unbearbeitet liegen. Darunter sind 22.000 Verbraucher, oft junge Familien, die ihre vier Wände klimagerecht ausbauen wollten. Ihre Lage erschweren dazu noch hohe Rohstoffpreise im Baugewerbe. Als Reaktion auf den Förderstopp haben wir als Unionsfraktion im Deutschen Bundestag einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir uns hinter die Verbraucher und ihre Nöte stellen. Der Förderstopp muss rückgängig gemacht und bereits gestellte Anträge bearbeitet werden. Um mehr Wohnraum mit dem Ziel der CO2-Einsparung zu verbinden, fordern wir ein umfassendes und ambitioniertes Programm für klimaeffizientes Bauen, auf das sich Verbraucher verlassen können.

Ebenso im Verlauf der Sitzungswoche verabschiedete die Ampelkoalition den mittlerweile zweiten Nachtragshaushalt. Die Koalition transferiert damit ganze 60 Milliarden Euro an nicht genutzten Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2021 in den Energie- und Klimafonds (EKF). Anstatt geringere Schulden zu machen, schafft sie sich damit einen Ausgabenpuffer für die nächsten Jahre. Dieser Trick dient einzig der Geldbeschaffung zu ampel-eigenen Zwecken. Die Haushaltsmittel sollen für die nächsten Jahre kurzfristig geparkt und bei Bedarf verfügbar gemacht werden. Ziel der Ampel ist es, die Schuldenregeln des Grundgesetzes zu umgehen, denn Mittelabflüsse aus dem EKF werden zukünftig nicht mehr auf die für die Schuldenbremse relevante Kreditaufnahme angerechnet. Durch diese kreditfinanzierte Rücklagenbildung werden haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze wie das Jährlichkeitsprinzip, das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Haushaltsklarheit und -wahrheit in Frage gestellt. Die Regierung hat solide Finanzen versprochen, legt mit dem Nachtragshaushalt aber einen Betrug an der Schuldenbremse vor. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher beschlossen, eine Klage beim Verfassungsgericht einzureichen.