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Anhörung zum Thema Plastiktütenverbot

Am Mittwoch fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zum Verbot leichter Kunststofftragetaschen statt. Mit dem Gesetz soll eine deutlich reduzierte Nutzung leichter Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern erreicht werden. Derzeit werden in Deutschland pro Jahr und Kopf noch immer rund 20 Taschen dieser Wandstärke verbraucht. Das stellt nach Angaben der Bundesregierung eine ineffiziente Ressourcennutzung dar, weil diese Taschen seltener wiederverwendet werden als Plastiktüten aus stärkerem Material. Von dem Verbot ausgenommen werden sollen die sehr leichten "Hemdchenbeutel", die etwa beim Kauf von Obst und Gemüse verwendet werden.

Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kreislauf- und Abfallwirtschaft habe ich die geladenen Sachverständigen im Namen der Unionsfraktion angehört. Schnell bestätigte sich meine Vermutung, dass das geplante Gesetz auch in Forschung und Wirtschaft durchaus kritisch gesehen wird. So betonte beispielsweise Dr. Andreas Bruckschen vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) dass ein Verbot von Plastiktüten mehr Probleme verursache als es Lösungen bringe. „Wir vermuten, dass der Gesetzgeber ein politisches Signal zum ökologischen Umgang mit Kunststofftragetaschen senden möchte. Die Taschen sind aber bereits gut recycelbar, mehrfach nutzbar, eignen sich für den Einsatz von Rezyklaten und sind hinsichtlich des Materialaufwands und der Tragfähigkeit optimiert", so Bruckschen. Problematisch sei zudem, dass ein Verbot den Einsatz von Verbundmaterialien fördere, die viel schwieriger zu recyceln seien. Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sei es sinnvoller, dass alle Produkte recyclingfähig hergestellt werden müssten.

Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt den Gesetzentwurf ab. So berichtete Benjamin Peter vom HDE, dass das Verbot ökonomisch und ökologisch nicht zielführend sei. Zudem seien mittlerweile bereits 350 Handelsunternehmen der im April 2016 als Selbstverpflichtung angelegten "Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen" des Bundesumweltministeriums (BMU) mit dem HDE gefolgt. "Seitdem die Plastiktaschen nicht mehr kostenlos angeboten werden sind zwei Drittel weniger verbraucht worden", so Peter. Ein Komplettverbot halte er dagegen nicht nur für unnötig, sondern unter Umweltgesichtspunkten auch für kontraproduktiv. So würden gegenwärtig über 200 Millionen Plastiktüten als Vorräte in Handelslagern gehalten werden. Viele Händler wären dann gezwungen, diese Restbestände zu vernichten. "Das ist aus ökologischer Sicht wenig zielführend", folgerte Peter.

Der Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher betonte, dass er das Gesetz unter Berücksichtigung von Europa- und Verfassungsrecht für äußerst bedenklich halte. Es sei zurzeit weder geeignet noch erforderlich und angemessen. „Das Gesetz dürfte sich an der Grenze von Verfassungsmäßigkeit und Verfassungswidrigkeit bewegen“, sagte Kopp-Assenmacher. Er empfehle, es gründlich nachzubessern. Ein Verbotsgesetz greife massiv in Grundrechte und europäische Rechtsregeln ein und sei die „Ultima Ratio“. Besondere Bedenken bestünden auch hinsichtlich des Zwecks, da durch die Vereinbarung von BMU und Einzelhandelsverband der Verbrauch auf 20 Tüten pro Kopf im Jahr gesunken sei. Dies liege deutlich unter der europäischen Zielsetzung für das Jahr 2025.

Mit ihren Einschätzungen haben die genannten Sachverständigen meine Bedenken bezüglich des uns vorliegenden Gesetzentwurfes zum Verbot von leichten Kunststofftragetaschen bestätigt. Wer sich selbst ein Bild von der Anhörung und der Meinung der Sachverständigen machen will kann sie in der Mediathek des Deutschen Bundestages unter folgendem Link noch einmal ansehen - dbtg.tv/cvid/7442906