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Bundesverfassungsgericht kippt Haushaltstricks der Ampel

Alle 197 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und damit auch ich hatten bereits im April 2022 beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt des Jahres 2021 der Ampel-Koalition eingereicht. Diese Klage hatte die rechtliche Überprüfung der nachträglichen Umwidmung von Corona-Mitteln in Höhe von 60 Milliarden Euro für andere Zwecke und eine Überprüfung der neuen Buchungsregeln für Sondervermögen zum Ziel.

Das Bundesverfassungsgericht ist unserer Argumentation in seiner Entscheidung voll umfassend gefolgt. Es hat den Nachtragshaushalt für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Das Urteil ist ein wahrer Paukenschlag. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt für nichtig erklärt. Karlsruhe hat damit die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und einer Aushöhlung der Schuldenbremse wurden ein Riegel vorgeschoben. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. Wir erwarten, dass Bundesfinanzminister und Bundeskanzler nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland. Anstatt echten oder scheinbaren Streit über Geld öffentlich auszutragen, muss die Ampel sich endlich auch in der Haushaltspolitik auf das Wesentliche konzentrieren: Die Wahrung des Wohlstandes im Innern und den Schutz der Freiheit im Äußeren.