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Aktuelles

Corona-Lockerungen

In einer Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder wurden am Mittwoch weitreichende Lockerungen im Umgang mit der Coronakrise beschlossen. Grundsätzlich haben Bund und Länder die Kontaktbeschränkungen bundesweit bis zum 5. Juni verlängert. Das heißt, dass wir weiterhin mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander halten müssen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bleibt bestehen. Eine Neuerung im Hinblick auf die Kontaktbeschränkungen gibt es aber. So dürfen sich ab jetzt auch Angehörige von zwei Haushalten treffen.
"Deutschland ist jetzt an einem Punkt, an dem wir sagen können, dass wir das Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, erreicht haben“, erklärte die Bundeskanzlerin folgerichtig. Auch ich will mich gerne bei allen Bürgerinnen und Bürgern dafür bedanken, dass die bis heute getroffenen Maßnahmen so gut und diszipliniert umgesetzt wurden. Nur dadurch konnten die Lockerungen in dieser Woche ermöglicht werden.

Im Folgenden will ich die einzelnen Lockerungs-Maßnahmen kurz erläutern:

Einzelhandel

In allen Bundesländern können die Geschäfte wieder öffnen, eine Quadratmeterbegrenzung gibt es nicht mehr. Natürlich müssen dabei die Hygiene-Auflagen beachtet werden. Wichtig ist zudem, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben und eingehalten wird.

Schulen

Den Schülerinnen und Schülern soll bis zu den Sommerferien schrittweise eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Auch hier wird es aber natürlich Hygiene-Auflagen geben. Ziel ist es, dass jeder Schüler und jede Schülerin in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte weiterentwickelt werden. Die weiteren Schritte liegen in der Zuständigkeit der Länder.

Kinderbetreuung

Die schwierige Situation von Familien mit Kindern soll erleichtert werden. Daher wird in allen Bundesländern ab dem 11. Mai eine erweiterte Notbetreuung eingeführt. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten sollen auch hier die Länder regeln.

Gastronomie und Tourismus

Die Länder entscheiden selbst über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und der Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Auch hier wird es umfassende Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten geben.

Sport

Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel sind unter Bedingungen wieder erlaubt. So gilt ein ausreichend großer Personenabstand von 1,5 bis 2 Metern, zudem muss der Sport kontaktfrei ausgeübt werden. Auch im Profisport geht es wieder los. Die 1. und 2. Bundesliga starten ab der zweiten Mai-Hälfte. Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, etwa in Form eines Trainingslagers, vorweggehen. Zudem sind nur „Geisterspiele“ ohne Zuschauer erlaubt.

Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen

Jedem Patienten oder Bewohner einer solchen Einrichtung soll die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine zuvor festgelegte Kontaktperson ermöglicht werden. Das gilt aber nur, solange es vor Ort keine Corona-Infektionen gibt.

Kultur, Hochschulen und mehr

Die Länder entscheiden selbst über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos. Dasselbe gilt für den Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, für Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich, für Bars, Clubs und Diskotheken, für Messen, für Fahrschulen, für Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, für den Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, für Fitnessstudios, für Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie für Bordelle.

Aber: Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals und Feste bleiben bis zum 31. August untersagt.

Zudem wurde ein lokaler Notfallmechanismus vereinbart. So müssen im Falle eines regionalen oder lokalen Ausbruchs und unklaren Infektionsketten in einee betroffenen Region wieder Beschränkungen eingeführt werden. Die Länder haben sicherzustellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein Beschränkungskonzept umgesetzt wird.