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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Die erfolgreiche Bewältigung der Corona-Pandemie ist ein politischer und finanzieller Kraftakt. Wir erleben zurzeit einen Moment größter finanzieller Hilfsbereitschaft mit den am schwersten von der Krise betroffenen Bevölkerungsgruppen und Branchen. Phantomdebatten über neue Umverteilung und Steuererhöhungen untergraben diesen Zusammenhalt. Für unseren wirtschaftlichen Neustart brauchen wir das Vertrauen von Unternehmern, Selbständigen und Arbeitnehmern. Wir als Union werden darüber hinaus darauf achten, dass die Tragweite und die Entschlusskraft der Corona-Schutzmaßnahmen mit einer fairen Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einhergehen. Neben der Corona-Pandemie haben wir uns in dieser Woche aber auch mit weiteren wichtigen Gesetzesvorhaben beschäftigt, auf die ich im Folgenden kurz eingehen will.

Mit dem Antrag „Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach“ der Koalitionsfraktionen begrüßt der Deutsche Bundestag, dass in Bergkarabach nach der schwerwiegendsten Eskalation der vergangenen Jahrzehnte seit dem 10. November 2020 die Waffen schweigen. Jetzt ist es an der Zeit, sich gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union, der OSZE, und den Vereinten Nationen stärker für eine nachhaltige Friedenslösung zwischen Armenien und Aserbaidschan zu engagieren. Um gelebte Glaubensfreiheit und freie Religionsausübung in der gesamten Region zu erhalten, müssen Christen und Muslime gleichberechtigt in der Lage sein, in Frieden und in Freiheit zu leben. Da hierfür Bildung und kulturelles Verständnis Grundlage sind und diese wiederum durch Kulturgüter sichtbar werden, muss in den Friedensbemühungen sichergestellt werden, dass wertvolle Kulturgüter, insbesondere die christlichen Klöster, die teilweise aus der Spätantike stammen, als kulturelles Erbe geschützt und für die nachfolgenden Generationen bewahrt werden.

 

Zudem beschlossen wir in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung  einer Änderung des Weingesetzes, die das Ziel verfolgt, dass die deutschen Winzer ihren Absatz wieder steigern können und bessere Erlöse erzielen. Hierfür sieht das Gesetz ein neues System der Herkunftskennzeichnung und die Erhöhung der Mittel der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Absatzförderung von 1,5 auf 2 Millionen Euro sowie die Verlängerung der Beschränkung der Pflanzgenehmigungen auf 0,3 Prozent vor. Weiterhin soll aus Gründen der Nachhaltigkeit möglichst unbürokratisch eine schnelle Markteinführung neuer Rebsorten bewirkt werden.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten, werden wir die Verbraucherrechte im Inkassorecht verbessern. Insbesondere setzen wir die Inkassokosten bei kleinen Forderungen bis 50 Euro in ein angemessenes Verhältnis zur Hauptforderung. Darüber hinaus werden durch die Senkung der Geschäftsgebühr auf 0,9 die Inkassokosten insgesamt moderat gesenkt. Mit einer Entschließung haben wir zudem die Bundesregierung aufgefordert, Vorschläge zur weiteren Bekämpfung des Identitätsdiebstahls und zur Zentralisierung der Aufsicht vorzulegen. Daneben wird künftig die doppelte Inanspruchnahme von Schuldnern durch Inkassounternehmen und Rechtsanwälte ausgeschlossen. Zudem wird das Bewusstsein der Schuldner für die Folgen einer Nichtzahlung und der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses gestärkt.