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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Auch in dieser Sitzungswoche des Bundestages standen die noch immer andauernde Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen im Vordergrund vieler Beratungen des Parlamentes. Die bisherige hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Corona-Schutzmaßnahmen beruht auf einer einheitlichen und nachvollziehbaren Vorgehensweise von Bund, Ländern und Kommunen. Dabei hat der Deutsche Bundestag alle grundlegenden Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung gefasst: Wir haben die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, wir stellen das Geld für die umfassenden Hilfen und die Stärkung des Gesundheitssystems zur Verfügung und wir haben zahlreiche Gesetze etwa zum Bevölkerungsschutz, zum Kurzarbeitergeld, für soziale Einrichtungen, zum BaföG oder zu effektiven Gerichts- und Planungsverfahren beschlossen. Zudem erfüllen wir als Parlament unsere Kontrollfunktion gegenüber der Regierung. So haben wir mit dem in dieser Woche verabschiedeten 3. Bevölkerungsschutzgesetz die Handlungsmöglichkeiten und die rechtlichen Grundlagen für exekutives Handeln in Krisensituationen präzisiert und gleichzeitig den Einfluss und das Mitspracherecht des Parlamentes deutlich gestärkt. Das schafft mehr Rechtssicherheit angesichts der andauernden Pandemielage. Letztlich geht es darum zu beweisen, wie wir als offene, demokratische und plurale Gesellschaft diese Pandemie in den Griff bekommen. Meiner Einschätzung zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz habe ich einen eigenen Artikel gewidmet, den Sie hier finden.

 

Zudem haben wir in zweiter und dritter Lesung das Beschäftigungssicherungsgesetz beschlossen, mit dem die bestehenden Regelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Ebenso wird im Laufe des Jahres 2021 durch die mit dem Gesetz korrespondierenden Rechtsverordnungen die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge schrittweise zurückgefahren. 450-Euro-Jobs bleiben als Zusatzverdienst während eines Kug-Bezugs weiterhin anrechnungsfrei und der Bezug ist auch weiterhin für Zeitarbeiter möglich. Bei Beginn der Kurzarbeit bis 31. Dezember 2020 wird die Kug-Bezugsdauer auf 24 Monate verlängert, längstens jedoch bis 31. Dezember 2021.

Die Bundesregierung hat im Verlauf der Woche den „Bundesbericht Forschung und Innovation“ vorgestellt. Das alle zwei Jahre erscheinende Papier stellt die Elemente des deutschen Forschungs- und Innovationssystems vor. Demnach investierte Deutschland im Jahr 2018 3,13 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Innovation. Bis 2025 soll dieser Anteil bei 3,5 Prozent des BIP liegen. Im Jahr 2018 haben Staat und Wirtschaft eine Rekordsumme von 105 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investiert. Die Zahl der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung konnte auf fast 708.000 Personen im Jahr 2018 gesteigert werden, was einem Aufwuchs von 45 Prozent in den letzten zwölf Jahren entspricht.