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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Coronabedingt fanden in dieser Woche viele Gremien wie die Arbeitsgruppen oder die Ausschüsse per Videokonferenz statt.  Dabei standen die Pandemie und ihre Auswirkungen im Vordergrund vieler Beratungen. Dennoch ist mir wichtig, dass wir bei aller verständlichen und notwendigen Konzentration auf die akute Krisenbewältigung gleichzeitig unsere langfristige Zunftsfähigkeit im Blick behalten. So hat die Corona-Pandemie in vielen Bereichen strukturellen Handlungsbedarf aufgezeigt. Dementsprechend hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich wiederholt dafür eingesetzt, dass wir beispielsweise bei der digitalen Bildung, bei Unternehmensgründungen und bei der Technologieförderung neue Wege gehen. Auch einen konsequenten Gesundheitsschutz ergänzen wir mit wachsender Innovationskraft, Souveränität und der Sicherung der Arbeitsplätze von morgen.

So haben wir beispielsweise im Verlauf der Woche das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein digitales Wettbewerbsrecht (GWB-Digitalisierungsgesetz) in erster Lesung beraten. Die Vorschriften des GWB sollen insbesondere in folgenden Bereichen geändert werden: Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Amtshilfe für andere Kartellbehörden. Zugleich trägt der vorliegende Entwurf dazu bei, einen auf die Anforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft abgestimmten Ordnungsrahmen zu schaffen. Die Novelle enthält daher auch eine maßvolle Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, um den Missbrauch von Marktmacht insbesondere durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiv beenden zu können.

In zweiter und dritter Lesung haben wir zudem die Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge beschlossen. Sie werden verdoppelt und zukünftig bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 gewährt. Zudem werden Steuerpflichtige mit einer Behinderung durch verschiedene Steuervereinfachungen entlastet. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere, auch zukünftig die Vereinfachungsfunktion der Pauschbeträge sicherzustellen, Nachweispflichten abzubauen und die relevanten Grade der Behinderung beim Behinderten-Pauschbetrag möglichst mit dem Sozialrecht zu harmonisieren.

Ebenso in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben wir Maßnahmen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und damit zur zuverlässigen Medikamentenversorgung der Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf sieht die Festschreibung einer Gleichpreisigkeit für inländische Apotheken und den ausländischen Versandhandel vor und führt zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen ein, auf die GKV-Versicherte einen Anspruch haben. Des Weiteren werden automatisierte Ausgabestationen eingeführt und die Vergütung des Botendienstes für Apotheken verstetigt.