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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Auch in dieser Woche beschäftigten wir uns erneut mit den Folgen und Auswirkungen der Corona-Pandemie. Deren Bewältigung ist ohne Zweifel ein Marathonlauf – gesundheitlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Dabei ist eine offene und kritische parlamentarische Debatte der beste Schutz vor Krisen-Populismus und exekutiver Selbstüberschätzung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht für eine verlässliche und pragmatische Krisenpolitik. Eine Politik, die ganz bewusst alle Bürgerinnen und Bürger, Regionen und Branchen fest im Blick behält. So haben wir beispielsweise in dieser Woche das „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“ debattiert und verabschiedet, das weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft beinhaltet. So wird der Umsatzsteuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent abgesenkt. Zudem erhalten Familien einen Kindergeldbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet erhöht. Auch Unternehmen und Arbeitgeber werden entlastet, beispielsweise mit der befristeten Erhöhung des Freibetrags bei der Gewerbesteuer für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG auf 200.000 Euro oder über eine Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Millionen Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025. Mit diesen und anderen Maßnahmen geben wir gezielte Impulse für die Wirtschaft, um  so die Folgen der Corona-Krise rasch zu überwinden.

Des Weiteren verabschiedeten wir mit dem zweiten Nachtragshaushalt eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme um 62,5 Milliarden auf 218,5 Milliarden Euro. Mit dem

Nachtragshaushalt werden haushaltswirksame Maßnahmen zur Umsetzung des vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossenen Konjunkturpaketes in Gesamtvolumen von 103 Milliarden Euro abgebildet. Außerdem werden Mehrausgaben aus der ,,Corona-Vorsorge“ in Höhe von rund 14 Milliarden Euro in den Einzelplänen veranschlagt und weitere Steuermindereinnahmen auf Basis der Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2020 in Höhe von rund 7 Milliarden  Euro berücksichtigt.

 

Eine weitere wichtige Entscheidung haben wir in dieser Woche mit der Einführung der Grundrente getroffen und somit ein wichtiges Koalitionsanliegen umgesetzt. Das ist ein Erfolg, nachdem ähnliche Vorhaben in den vorangegangenen Wahlperioden gescheitert waren. Es ist aber auch ein Kompromiss, in welchem sich beide Koalitionspartner wiederfinden und bei dem sich nicht alle Wünsche haben durchsetzen lassen. Mit der Grundrente werden geringe Verdienste mit einem Zuschlag künftig rentenrechtlich stärker aufgewertet. Voraussetzung für den vollen Zuschlag in der Rente sind 35 Jahre Beitragsjahre Grundrenten- bzw. Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einen reduzierten Zuschlag können Berechtigte bereits ab 33 Jahren Grundrentenzeiten erhalten. Einkommen oberhalb eines Einkommensfreibetrags werden auf die Grundrente angerechnet. Die Zahlung des Zuschlags erfolgt automatisch, ein Antrag ist also nicht erforderlich. Das Grundrentengesetz bedeutet für die Verwaltung einen enormen Kraftakt, da nicht nur die Neurentner ab 1. Januar 2021 von der Grundrente profitieren sollen, sondern auch einige der Millionen Bestandsrentner. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2021 werden deshalb nicht sofort sämtliche Berechtigte in den Genuss des Zuschlags kommen können. Die Neurentner werden ihrer Grundrente beginnend ab Juli 2021 erhalten. Die Verwaltung wird die bestehenden Renten sukzessive bis zum 31.Dezember 2022 überprüfen, wobei zunächst die lebensältesten Berechtigten die Grundrente erhalten sollen. Es wird in jedem Fall rückwirkend ab 1. Januar 2021 gezahlt werden.