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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Auch diese Sitzungswoche des Bundestages wurde auf nur zwei intensive Plenartage verkürzt, an welchen wir uns hauptsächlich mit den Folgen der Corona-Pandemie beschäftigten. Auf einige Gesetzessvorhaben der vergangenen Woche will ich gerne kurz eingehen.

Mit dem Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetendiäten haben wir in zweiter und dritter Lesung eine Aussetzung des geltenden Mechanismus für die jährliche Erhöhung der Abgeordneten-Diäten beschlossen. Dieser hätte ansonsten aufgrund der guten Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland im vergangenen Jahr zu einem entsprechenden Anwachsen der Diäten in diesem Jahr geführt. Angesichts der Corona-bedingten Probleme für die Menschen in Deutschland haben sich alle Fraktionen auf eine vorübergehende Aussetzung der Regelung verständigt.

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht, das wir ebenso in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, werden Veranstalter von Freizeitveranstaltungen dazu berechtigt, den Inhabern von Eintrittskarten anstelle der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Dies gilt ebenfalls für Freizeiteinrichtungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie zeitweise schließen mussten. Der Inhaber des Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn die Annahme des Gutscheins aufgrund persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst wird.

Mit dem Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz) haben wir pandemiebedingte Änderungen am Wissenschaftszeitvertragsgesetz und am Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschlossen. Einerseits wird eine Verlängerung der maximalen Obergrenze für befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft um 6 Monate vorgenommen, mit einer Verlängerungsoption für weitere 6 Monate. Mit der temporären Verlängerung soll vermieden werden, dass die maximale Grenze bei befristeten Verträgen erreicht wird, obwohl aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen keine wissenschaftliche Qualifikation stattfinden kann. Zudem sollen Studenten und weitere BAföG-Empfänger keine Nachteile erfahren, wenn sie ihre Ausbildung nicht fortsetzen können und bei der Bewältigung der Pandemie in systemrelevanten Bereichen helfen. Eine Anrechnung der zusätzlichen Einkünfte aus dieser Tätigkeit auf das BAföG wird deshalb grundsätzlich ausgeschlossen. Beide Gesetzesänderungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Ebenso beschlossen wurde das Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie. Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Anpassung der Elterngeldregelungen während der Corona-Krise. Ziel ist eine verlässliche Unterstützung der betroffenen Familien. Eltern, die etwa in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verschieben können. Zudem verlieren Eltern ihren Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Der notwendige gemeinsame Arbeitsumfang wird dazu temporär ausgesetzt. Zeiten mit einem krisenbedingten verringerten Einkommen beispielsweise aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit sollen das Elterngeld nicht reduzieren und haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.