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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Auch diese auf nur zwei Plenartage verkürzte Sitzungswoche des Bundestages stand ganz im Zeichen des Kampfs gegen die Folgen der Corona-Epidemie. So haben wir jeweils in erster Lesung über die folgenden vier Gesetze beraten, mit welchen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen geholfen werden soll.

Gutschein-Regelung: Kultur- und Sportszene bewahren

Aufgrund der bestehenden Kontaktverbote mussten nahezu alle Veranstaltungen abgesagt und Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund droht vielen der betroffenen Veranstalter das wirtschaftliche Aus und sie laufen Gefahr, in die Insolvenz gedrängt zu werden. Ein radikaler Kahlschlag in der Kultur- und Sportszene wäre die Folge. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“ wird dies verhindert. Das Gesetz sieht insofern vor, dass die Veranstalter die vor dem 8. März 2020 bezahlten Entgelte für abgesagte Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen als Liquidität zur Begleichung ihrer laufenden Kosten behalten dürfen. Anstelle der Rückzahlung der Eintrittspreise und Beiträge können die Veranstalter den Kunden Wertgutscheine ausstellen, die die Kunden dann bis zum 31. Dezember 2021 bei dem jeweiligen Veranstalter einlösen können.

Besserer Schutz für unsere Unternehmen

Um Abflüsse von Informationen oder Technologie zu verhindern, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können, diskutierten wir über eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes: Es geht um eine stärkere Kontrolle und – in Ausnahmefällen – um das Verhindern von Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren. Die Regelungen sollen für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Erwerber von außerhalb der EU gelten. Mit der Novelle wird im Wesentlichen die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt, die erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung macht. Zu den Wirtschaftsbereichen, die das reformierte Außenwirtschaftsrecht stärker schützen soll, gehören unter anderem  Medizintechnik, Energie und Telekommunikation, aber auch Cloud-Computing.

Anpassung des Elterngeldes

Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen die Monate, in denen sie ihr Elterngeld erhalten, aufschieben können. Ist es ihnen nicht möglich, ihre „Elterngeld-Monate“ zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, sollen sie diese nehmen können, wenn die Situation überstanden ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes – das sieht das „Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ vor. Auch sollen Zeiten mit verringertem Einkommen – etwa wegen Kurzarbeit –das Elterngeld nicht reduzieren und haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.

Unterstützung für Studenten und Wissenschaftler

Das „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“ (WissStudUG) bringt Erleichterungen sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase, für Hochschulen als auch für BAföG-geförderte Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in beruflicher Ausbildung. So sollen Wissenschaftler ihre Qualifizierung wie eine Promotion oder Habilitation trotz der Beeinträchtigung der Hochschullandschaft durch das Corona-Virus weiterverfolgen können, indem die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen pandemiebedingt um sechs Monate verlängert wird. Für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich in der Bekämpfung der Corona-Pandemie engagieren, kann der Zuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen zudem komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen werden.