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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Die schrecklichen Ereignisse von Hanau und Halle beschäftigten uns auch weiterhin. So diskutierten wir im Verlauf der Sitzungswoche in erster Lesung über die Umsetzung eines Maßnahmenpakets insbesondere in Reaktion auf die rechtsextremistischen Anschläge. Mit diesem Gesetz sollen etwa die Anbieter großer sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, dem Bundeskriminalamt bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die ihnen durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Zu melden wären etwa schwere Fälle von Hasskriminalität im Netz wie etwa Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen und Volksverhetzungen, aber auch kinderpornografische Inhalte. Die unzureichende Einrichtung eines Meldesystems durch einen Anbieter soll dabei bußgeldbewehrt sein. Die Meldung soll durch eine Zentralstelle an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Weitere Maßnahmen umfassen etwa die Erweiterung von Straftatbeständen oder die Erhöhung des Strafrahmens für Bedrohungen auch im Internet.

In zweiter und dritter Lesung verlängerten wir in dieser Woche zudem das UNAMID-Mandat der Bundeswehr in Darfur. Es zielt darauf ab, die sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfur-Konfliktes zu unterstützen. Damit leistet die Bundeswehr einen weiteren Beitrag zur Stabilität in der außen- und sicherheitspolitisch bedeutsamen Sudan-Sahel-Region. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hatte am 31. Oktober 2019 das Mandat von UNAMID einstimmig um ein weiteres Jahr bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Konkret wird die Mandatsobergrenze von zuletzt 50 auf nunmehr 20 einzusetzenden Soldaten reduziert werden. Das Bundestagsmandat wurde diesmal um lediglich 9 Monate bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, um einen Übergangsrahmen zu einer zivilen Mission zu schaffen.

Ebenso verlängerten wir das Bundeswehrmandat UMISS für den Einsatz im Südsudan bis zum 31. März 2021. Das Mandat ist für die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses von Bedeutung. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Mandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann deutsches Personal im Bedarfsfall die Ausbildung von UN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS temporär unterstützen Die Mandatsobergrenze bleibt dabei wie bisher bei 50 Angehörigen der Bundeswehr. Aktuell sind 13 deutsche Soldaten im Rahmen der Mission im Einsatz.