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Die Woche im Plenum

Das umfangreiche Paket zahlreicher Migrationsgesetze, das in dieser Woche im Plenum des Bundestages verabschiedet wurde, zeigt, dass die Koalition nach wie vor intensiv und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Die beiden Eckpfeiler dieses Pakets bilden das Fachkräftezuwanderungsgesetz und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Beides gehört für mich zusammen. Wir ermöglichen einerseits die legale Zuwanderung von Personen, die uns helfen und die wir auf dem Arbeitsmarkt benötigen. Zugleich setzen wir die Ausreisepflicht derer durch, die unser Land verlassen müssen, da sie nicht schutzbedürftig sind. Beide Gesetze sind Teil einer steuernden Migrationspolitik, die darauf abzielt, den Zuzug qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern und illegale Migration zu begrenzen.

Deutschland braucht aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke die qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland. Die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten ist allerdings nur eine von drei Säulen einer umfassenden Fachkräftestrategie. Diese muss daneben auch die Fachkräftegewinnung in der EU und die Aktivierung der inländischen Potentiale umfassen.

Beim Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurden im parlamentarischen Verfahren noch deutliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung erreicht. So ist es unseren Verhandlungsführern gelungen, den Ausreisegewahrsam zu einem scharfen Instrument auszugestalten, mit dem das Untertauchen zur Verhinderung der Abschiebung erschwert wird. Bundeseinheitliche Betretungsrechte erleichtern die Durchführung der Abschiebung.
Über das Migrationspaket hinaus haben wir zudem eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Damit werden wir zum einen die Situation von Arbeitnehmern verbessern und sie etwa vor illegalen Lohnpraktiken, der Vorenthaltung von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung schützen. Zum anderen werden Kontrolleure in die Lage versetzt, gezielt gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung vorzugehen. Dies geht einher mit einer erheblichen personellen Stärkung der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Zudem haben wir in Reaktion auf jüngste Vorkommnisse mit gefälschten Arzneimitteln in dieser Woche den gesetzlichen Rahmen geändert. Mit der Neuregelung werden Kompetenz und Handlungsfähigkeit der zuständigen Behörden wie etwa des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verbessert. Darüber hinaus werden die Rechte der Krankenkassen, aber auch der Versicherten gestärkt. So wird beispielsweise ein Ersatzanspruch der Kassen gegenüber pharmazeutischen Unternehmen eingeräumt, wenn Arzneimittel mangelhaft sind oder nicht geliefert werden konnten. Die gesetzlichen Neuregelungen umfassen auch die Einführung des E-Rezeptes. Damit einhergehend wird die Selbstverwaltung verpflichtet, die notwendigen Regelungen für dessen Verwendung zu schaffen.