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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Im Verlauf der Sitzungswoche haben wir am Donnerstag in einer vereinbarten Aussprache die Frage debattiert, ob und inwieweit die Kosten neuer Diagnosemöglichkeiten zur Früherkennung des Downsyndroms durch die Krankenkassen übernommen werden sollen. Es ist eine schwierige ethische Herausforderung. Zwar ist ein Bluttest deutlich risikoärmer als die bisher eingesetzte Fruchtwasseruntersuchung. Gleichzeitig wird damit gerechnet, dass eine leichtere Verfügbarkeit einer Untersuchung zu einer zunehmenden Selbstverständlichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern mit Downsyndrom führen wird.

Mit dem „Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften“, das wir in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, gestalten wir die Steuerbefreiungen so aus, dass sie im europäischen Rechtsrahmen dauerhaft gewährt werden können. Hierbei haben wir insbesondere die Stromerzeugungsanlagen im Blick, die Strom aus erneuerbaren Energien oder mittels hocheffizienter Kraftwärme-kopplung erzeugen.  

In erster Lesung haben wir in dieser Woche ein Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes beraten. Mit dem Gesetzt beabsichtigen wir, auch bisher davon ausgeschlossenen Personen wie etwa in Deutschland lebenden EU-Bürgern oder im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises in deutschen E-Government-Angeboten zu ermöglichen. Diese Möglichkeit wird durch die Ausgabe eines elektronischen Identitätsnachweises geschaffen.

Ebenso in erster Lesung anberaten haben wir das „Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze“. Mit dem Entwurf wollen wir das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel umsetzen und den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Damit kommen wir auch den Anforderungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 nach. Zugleich werden die Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts bestimmt, damit sichergestellt ist, dass die Wahlentscheidung nicht durch eine andere Person getroffen wird. Diesem dient auch die Klarstellung der Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz im Strafgesetzbuch. Notwendige Folgeänderungen erfolgen in der Bundeswahlordnung, der Europawahlordnung und weiteren Gesetzen.