Mit dem in dieser Sitzungswoche verabschiedeten Einsetzungsantrag haben wir die Einrichtung der Fachausschüsse im Deutschen Bundestag verabschiedet. Auch wenn die gegenwärtige Bundesregierung bisher nur geschäftsführend im Amt ist, wollen wir die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle bestmöglich ausüben. Mit der Einsetzung der ständigen Ausschüsse haben wir nun sowohl deren Aufgaben als auch deren Größen definiert. Neben Ausschüssen mit besonderem parlamentarischem Bezug wie dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung werden insbesondere Fachausschüsse eingesetzt, die vor allem für die Gesetzgebungsarbeit wichtig sind. Dabei entspricht jedem Fachressort der Bundesregierung (z.B. Verkehr, Wirtschaft, Finanzen, Verteidigung, etc.) ein Fachausschuss im Bundestag. Das gewährleistet eine optimale und stringente Kontrolle und Begleitung des Regierungshandelns. Diesem Muster folgen auch Ausschüsse für Ressort-Teilbereiche wie Tourismus oder Sport.