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Erhöhung der Erbschaftssteuer durch die Hintertür

 

Die Ampel-Koalition plant mit dem Jahressteuergesetz 2022 zum Jahreswechsel eine Änderung der steuerlichen Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer will sie hingegen nicht anpassen. Damit droht in vielen Fällen eine höhere Erbschaft- und Schenkungsteuer, was einer Steuererhöhung durch die Hintertür gleicht. Hinzu kommt, dass in vielen Regionen Deutschlands schon jetzt die allgemeinen Freibeträge angesichts der stark gestiegenen Immobilienwerte nicht mehr ausreichen, um ein Elternhaus steuerfrei zu erben. Auch wenn es um ganz normale Einfamilienhäuser geht.

Wir haben daher als Unionsfraktion die Bundesregierung im Verlauf der Sitzungswoche aufgefordert, die notwendig gewordene Neubewertung von Immobilien mit einer substanziellen Erhöhung der allgemeinen Freibeträge zu verknüpfen. In unserem Leitantrag haben wir festgestellt, dass wir Steuererhöhungen durch die Hintertür ablehnen. Das Elternhaus muss in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden können. Hierzu bedarf es aufgrund der Verteuerung von Immobilien in den letzten Jahren einer substanziellen Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zusätzlich setzen wir uns für eine Regionalisierung der Freibeträge ein, um örtlichen Unterschieden in der Wertentwicklung gerecht zu werden.

Eine Neuregelung mit Blick auf die Erhöhung der allgemeinen Freibeträge noch in diesem Jahr ist zwar nicht zwingend. Wenn eine Erhöhung der Freibeiträge allerdings nicht in diesem Jahr umgesetzt werden kann, dann muss die Ampel die steuerlichen Pläne ebenfalls verschieben.