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Fragwürdige Erhöhung der Luftverkehrsteuer

Im Verlauf der Sitzungswoche hat das Bundeskabinett im Rahmen des sogenannten Klimapaketes einen Gesetzentwurf für eine massive Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Viele Kolleginnen und Kollegen innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wie ich persönlich auch mit Unverständnis auf diese Pläne reagiert. 

Zwar ist es durchaus zu begrüßen dass die Bundesregierung, wie in den erst vor wenigen Wochen formulierten Klimazielen verabredet, Anreize schafft, um den Ausstoß von

klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern. Unabhängig davon sind aber die inhaltliche Ausgestaltung der geplanten Erhöhung der Luftverkehrsabgabe und auch die Vorgehensweise im Verlauf der bisherigen Beratungen als überaus kritisch zu bewerten.

So hatte das zuständige Bundesfinanzministerium zunächst eine relativ moderate Erhöhung der Abgabe geplant, die Steuer dann aber innerhalb weniger Tage bis zur Verabschiedung im Bundeskabinett noch zweimal deutlich erhöht. Besonders kritikwürdig ist dabei der massive Aufschlag von 74 Prozent in der sogenannten „Distanzklasse 1“, in welche alle innerdeutschen und europäischen Reiseziele fallen. Eine Erhebung ist hier problematisch, da genau diese innereuropäischen Kurzstrecken besonders wettbewerbsintensiv sind und die deutsche Luftverkehrswirtschaft in starker Konkurrenz zu anderen Fluggesellschaften und grenznahen ausländischen Flughäfen steht. Die einseitige nationale Belastung durch die deutliche Erhöhung der Abgabe wird daher ohne Zweifel negative Konsequenzen für den Luftverkehrsstandort Deutschland haben.

 

Vor diesem Hintergrund habe ich in meiner Funktion als Berichterstatter der Unionsfraktion für das Thema Luftverkehr gemeinsam mit meinem Abgeordnetenkollegen Christoph de Vries ein Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus aufgesetzt und um Unterstützung für Nachbesserungen des Gesetzentwurfes im Verlauf der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen gegeben. So haben wir uns dafür ausgesprochen die Erhöhung moderat zu halten und zudem gleichmäßig auf alle drei unterschiedlichen Distanzklassen zu verteilen. Auch eine feste Deckelung des Gesamtbetrages der jährlichen Luftverkehrsteuer von 1,75 Milliarden Euro ist geboten, damit der Betrag in den Folgejahren durch Passagierwachstum nicht weiter kontinuierlich ansteigt. Letztlich fordern wir auch, dass die Einnahmen der Abgabe, die über den für die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten von 19 auf sieben Prozent nötigen Betrag hinausgehen, in die Forschung zu neuen Luftfahrttechnologien investiert werden. So können zukünftig zweckgebundene Mittel zur Erforschung und Entwicklung klimafreundlicher Innovationen wie beispielsweise regenerativer Kraftstoffe bereitgestellt werden.

Viele Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Unionsfraktion haben uns bereits ihre Unterstützung in der Angelegenheit signalisiert. Die nächsten Wochen werden zeigen, inwiefern wir den Gesetzentwurf noch verbessern können. Es wäre überaus wichtig einen Einklang zwischen den wichtigen Klimazielen und der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft zu finden.