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Heizungsgesetz ist gescheitert

Es ist eine schwere Niederlage für die Ampel-Koalition: Das Bundesverfassungsgericht ist dem Antrag meines CDU-Abgeordnetenkollegen Thomas Heilmann gefolgt und hat die geplante „Hau-Ruck Schlussabstimmung“ des Heizungsgesetzes im Verlauf der Sitzungswoche des Bundestages gestoppt. Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde damit vollkommen zu Recht ein Riegel vorgeschoben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung nun in einem neuen Antrag dazu aufgefordert, die Beratung von Gesetzesvorhaben zukünftig „in seriösen Verfahren mit angemessenen Zeiträumen“ zu ermöglichen, um die Rechte des Deutschen Bundestages zu wahren und die Öffentlichkeit vollumfänglich zu beteiligen. Es muss verhindert werden, dass die Ampel-Koalition den Gesetzentwurf in einer Sondersitzung des Bundestages noch im Sommer durchdrückt.

Wir fordern in unserem Antrag aber nicht nur mit Blick auf das Verfahren, sondern auch generell in der Sache des Heizungsgesetzes einen grundlegenden Neuanfang: Statt nun die Scherben zusammenzukleben und Stückwerk zu liefern, braucht es ein überzeugendes Gesamtkonzept. Statt den im Gesetz geplanten Vorschriften braucht es „Überzeugen“. Statt Strafen braucht es „Fördern, Fordern und Ermöglichen“. Denn gerade die Frage der Wärmeversorgung ist von entscheidender Bedeutung und erfordert Transparenz und Akzeptanz. Ein breiter gesellschaftlicher Konsens über den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 würde unserem Land guttun und den Menschen und auch der Wirtschaft Planungssicherheit geben.

Die Ampel-Koalition steht nun vor einer wichtigen Entscheidung: Setzt sie ihren engstirnigen Kurs der Polarisierung fort oder ermöglicht sie mit neuer Offenheit eine breite gesellschaftliche Akzeptanz? Die Verantwortung liegt ganz bei der Bundesregierung.