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Konflikt beendet

Hinter der Union liegt eine schwere Woche! Der Konflikt zwischen CDU und CSU drohte am Wochenanfang, nachdem die Nachricht eines möglichen Rücktritts des Bundesinnenministers und Vorsitzender der CSU Horst Seehofer an die Medien gelangte, zu eskalieren. Der Streit über die Migrationspolitik an der deutsch-österreichischen Grenze hat dem Ansehen der Union geschadet. Es war immer eine Stärke der Schwesterparteien von CDU und CSU, intern konstruktiv zu streiten aber nach außen geschlossen und einig mit einer klaren Stimme zu sprechen. Das ist uns in diesem Fall nicht gelungen und die Union hat Vertrauen in der Bevölkerung verloren. Unser Ziel ist nun, dieses Vertrauen wieder zurückzugewinnen.

Nach der Einigung von CDU und CSU in der Asylfrage zu Beginn dieser Woche ist nun auch eine Verständigung mit der SPD gelungen. Damit versammelt sich die gesamte Regierungskoalition hinter dem Ziel, Migration zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen und dabei mit den europäischen Partnern zusammenzuarbeiten – also nicht einseitig, nicht unabgestimmt und nicht zu Lasten Dritter zu handeln. Diese Verständigung macht es möglich, dass die Migrationspolitik auch weiterhin dem Dreiklang folgt: wirksam, menschlich und gemeinsam.

Für die Migrationspolitik ist die sogenannte Sekundärmigration eine der besonders großen Herausforderungen. Damit ist gemeint, dass Asylbewerber nach ihrer Ankunft in der Europäischen Union in andere EU-Mitgliedstaaten weiterreisen. Grundsätzlich aber gilt: Das Recht auf Asyl beinhaltet nicht das Recht, sich das europäische Land auszusuchen, in welchem man einen Asylantrag stellt. Wenn wir Europa ohne Schlagbäume erhalten und gleichzeitig dafür sorgen wollen, dass einzelne Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Schutzsuchenden nicht überfordert werden, müssen wir Wege finden, die Sekundärmigration in enger Abstimmung untereinander zu verhindern. Genau diesem Ziel dienen die wesentlichen Entscheidungen des Koalitionsausschusses.

Die Entscheidungen beziehen sich im Kern auf zwei Handlungsfelder: Zum einen geht es darum, auf europäischer Ebene gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu handeln. Hierbei stützt sich die Bundesregierung auf die einstimmigen Beschlüsse des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2018. Zum anderen ist auch auf nationaler Ebene Handeln gefragt, insbesondere was bessere Ordnung durch effektivere Verwaltungsverfahren angeht.

Konkret einigten sich CDU und CSU auf folgende Punkte, um die Sekundärmigration besser zu ordnen, zu steuern und zu verhindern:              

  1. Wir vereinbaren an der deutsch-österreichischen Grenze ein neues Grenzregime, das sicherstellt, dass wir Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise hindern.
  2. Wir richten dafür Transitzentren ein, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür wollen wir nicht unabgestimmt handeln, sondern mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abschließen oder das Benehmen herstellen.
  3. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt.

Ich bin überzeugt, dass mit den Entscheidungen des Koalitionsausschusses und der gemeinsamen Strategie von CDU und CSU eine gute Grundlage für mehr Ordnung und Steuerung der Migration geschaffen wurde. Damit ist gewährleistet, dass Verfahren grundsätzlich schneller werden, dass wir im europäischen Geist zu gemeinsamen Lösungen kommen und dass die Integrationsfähigkeit unseres Landes gewahrt bleibt.