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Konstituierung der Fachausschüsse im Bundestag

Auch in meiner zweiten Wahlperiode als Mitglied des Deutschen Bundestages werde ich ordentliches Mitglied des Verkehrsausschusses sowie des Umweltausschusses sein. Nach der Regierungsbildung hatten sich die Fachausschüsse des Parlamentes zum Ende des vergangenen Jahres entsprechend konstituiert. Bereits in der vergangenen Legislatur habe ich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Kreis Offenbach in den beiden Gremien vertreten. Damit werde ich zukünftig in beiden Ausschüssen der jeweils einzige direkt gewählte Abgeordnete aus Hessen sein.

Auch die sogenannten Berichterstattungen, also die Fachgebiete, die innerhalb des jeweiligen Ressorts bearbeitet und vertreten werden, sind dieselben geblieben. So werde ich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Verkehrsausschuss weiterhin Berichterstatter für das Thema Luftverkehr sein, im Umweltausschuss bleibe ich für die Unionsfraktion wiederum für das Thema Kreislaufwirtschaft zuständig. 

Ich freue mich, dass ich meinen Wünschen entsprechend die überaus wichtige Arbeit im Verkehrs- und auch im Umweltausschuss des Bundestages fortsetzen kann. Von der Arbeit in beiden Ausschüssen sind alle Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Kreis Offenbach betroffen. Im Verkehrsausschuss werde ich daher weiterhin für eine nachhaltige und frei wählbare Mobilität arbeiten. Gerade in unserer Heimatregion dem Rhein-Main-Gebiet steht der Verkehr nicht nur für individuelle Freiheit, er stellt darüber hinaus einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor für die Menschen und Unternehmen dar. Gleichzeitig ist im Hinblick auf Mobilität wichtig, dass Emissionen verkehrsträgerübergreifend größtmöglich reduziert werden und so ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden muss. Im Umweltausschuss werde ich auch weiterhin einen Klimaschutz durch Technologie und Innovationen unterstützen, der die Fundamente unseres Wohlstandes nicht gefährdet. Beide Ressorts, also sowohl die Verkehrs- als auch die Umweltpolitik, erfordern Vernunft, Strategie und die Akzeptanz der Menschen anstatt Ideologie und Verbote, die unsere Gesellschaft spalten.

Insgesamt hat der 20. Deutsche Bundestag 25 ständige Fachausschüsse eingesetzt, die jeweils als vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages arbeiten. In den Ausschüssen werden die Gesetzentwürfe des jeweiligen Ressorts erörtert und mit den sogenannten „Beschlussempfehlungen“ in eine Fassung gebracht, die vom Plenum des Bundestages beschlossen werden kann. Damit leisten die Mitglieder der Ausschüsse einen erheblichen Teil der fachlichen Arbeit im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses.