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Länder rufen ÖPNV-Mittel nicht ab

Am vergangenen Mittwoch beriet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 11. Februar 2021 zur Finanzierung des öffentlichen Personenverkehrs mit Regionalisierungsmitteln im Jahr 2017. Dabei wurde deutlich, dass nur eins von den insgesamt 16 Bundesländern die vom Bund erhaltenen Mittel für den ÖPNV auch tatsächlich vollständig abgerufen und ausgegeben hat. Die restlichen fünfzehn Länder sind bei der Mittelverausgabung zum Teil deutlich unter den zugewiesenen Mitteln geblieben. Auch Hessen hat die zur Verfügung gestellten Finanzen nicht vollständig genutzt und verausgabt. Insgesamt zahlte der Bund den Ländern für das Haushaltsjahr 2017 Regionalisierungsmittel in Höhe von gut 8,347 Milliarden Euro. Damit erreichte der Betrag an nicht verausgabten Mitteln mit gut 4 Milliarden Euro einen neuen Höchststand.

Als Bundestagsabgeordneter eines zentral im Rhein-Main-Gebiet liegenden Wahlkreises, der ein umfangreiches ÖPNV-Angebot mit weiteren Ausbaupotentialen aufweist, kann ich die Nachlässigkeit des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Energie und Verkehr nur deutlich kritisieren. Der Öffentliche Personennahverkehr gehört zu den Kernaufgaben der Länder, sie müssen ihrer Pflicht hier unbedingt zuverlässig nachkommen. Ich habe daher begrüßt, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages die Bundesregierung nun aufgefordert hat, bei den Ländern auf einen zügigen und wirtschaftlichen Einsatz der noch nicht verausgabten Regionalisierungsmittel zu drängen. Ein gut ausgebauter ÖPNV ist essenziell für die nachhaltige Verkehrswende in den Städten und kommt letztendlich allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute.