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Planungsbeschleunigung und ÖPNV-Förderung beschlossen

Im Verlauf der Sitzungswoche verabschiedeten wir im Plenum des Bundestages vier überaus wichtige verkehrspolitische Gesetzvorhaben zur Beschleunigung von Verkehrsprojekten sowie zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Als Mitglied des Verkehrsausschusses hatte ich mich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit den Gesetzentwürfen aus dem Bundesverkehrsministerium beschäftigt.

Zunächst beschlossen wir dem sogenannten Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz sowie dem Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zwei Vorhaben, die zukünftig die Realisierung von wichtigen Verkehrsprojekten spürbar beschleunigen werden. So kann der Bundestag durch das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz die Genehmigung von wichtigen Projekten in Zukunft selbst erteilen. Damit werden langwierige Verfahren verkürzt und zudem die Akzeptanz für die Verkehrsprojekte gesteigert, da sie vom höchsten demokratisch legitimierten Gesetzgeber beschlossen werden. Auch mit dem Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich werden zukünftig Investitionen in die Infrastruktur und das Schienennetz beschleunigt. So sollen Planungsverfahren für Ersatzneubauten verschlankt und Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen entlastet werden.

Zudem machen wir mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) sowie des Fünften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes den Weg für eine milliardenschwere Förderung des ÖPNV frei. So werden die Mittel im GVFG zur Förderung des schienengebundenen ÖPNV deutlich angehoben und sich alleine im kommenden Jahr 2021 von derzeit 332 auf 665 Millionen Euro verdoppeln. Ab 2021 werden die Mittel auf 1 Milliarde Euro jährlich erhöht, ab 2025 dann im Rahmen des Klimaschutzprogramms sogar auf 2 Milliarden Euro jährlich. Zudem wird eine Dynamisierung um 1,8 Prozent pro Jahr erfolgen. Das ist insbesondere für Kommunen mit schienengebundenem ÖPNV ein überaus wichtiges Signal. Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhalten zudem die Länder in den Jahren 2020 bis 2025 zusätzlich mehr als 5,2 Milliarden Euro. Damit hat auch das Land Hessen zukünftig deutlich mehr Spielraum, um die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung zu steigern.