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Rede zur Einrichtung eines Einwegkunststofffonds

Am Donnerstag habe ich im Plenum des Parlamentes in meiner Funktion als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kreislauf- und Abfallwirtschaft unsere Ablehnung bezüglich des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurfes zur Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe begründet.

Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Einwegkunststoffrichtlinie weiter in deutsches Recht umgesetzt werden. So sollen die Mitgliedstaaten der EU zukünftig für bestimmte Einwegkunststoffprodukte, für welche es keine leicht verfügbare und geeignete Alternativen gibt, entsprechend dem Verursacherprinzip sogenannte „Regime der erweiterten Herstellerverantwortung“ einführen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte sollen dabei die notwendigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken.

Um dies umzusetzen plant die Ampel-Koalition den überaus bürokratischen Aufbau eines Einwegkunststoffonds beim Umweltbundesamt, der die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten an den Reinigungskosten im öffentlichen Raum beteiligen soll. Den Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung unterstützen wir zwar, die Umsetzung muss aber wesentlich bürokratieärmer und kostengünstiger erfolgen. Unsere Kritik am Gesetz habe ich im Plenum des Parlamentes im Rahmen meiner Rede dementsprechend deutlich gemacht und Alternativen aufgezeigt.

Unter folgendem Link steht mein Redebeitrag in voller Länge auf der Homepage des Bundestags zur Verfügung –https://dbtg.tv/cvid/7551394