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Rede zur Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe

Am Donnerstag habe ich im Plenum des Bundestages in meiner Funktion als Berichterstatter der CDU/ CSU-Fraktion für Kreislauf- und Abfallwirtschaft unsere Bedenken bezüglich des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurfes zur Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe vorgestellt.

Der vorgelegte Gesetzentwurf dient der weiteren Umsetzung  der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, wonach die Mitgliedstaaten für bestimmte Einwegkunststoffprodukte, für die es derzeit keine leicht verfügbaren geeigneten und nachhaltigeren Alternativen gibt, entsprechend dem Verursacherprinzip „Regime der erweiterten Herstellerverantwortung“ einführen müssen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte sollen die notwendigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken.

Die Bundesregierung plant in diesem Zusammenhang den bürokratischen Aufbau eines Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt, mit welchem die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten an den Reinigungskosten im öffentlichen Raum beteiligt werden sollen. Diesen Weg halten wir innerhalb der Unionsfraktion insbesondere mit Blick auf die gegenwärtigen Preissteigerungen für falsch. Unsere Kritik am Gesetzentwurf habe ich im Plenum des Parlamentes im Rahmen meiner Rede dementsprechend deutlich gemacht.

Unter folgendem Link steht mein Redebeitrag in voller Länge auf der Homepage des Bundestags zur Verfügung – https://dbtg.tv/cvid/7550037