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Rede zur Ersatzbaustoffverordnung

Am Donnerstag habe ich im Plenum des Parlamentes in meiner Funktion als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kreislauf- und Abfallwirtschaft unsere Ablehnung bezüglich der von der Bundesregierung eingebrachten Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung begründet.

 

Nach langen und intensiven Beratungen hatte die CDU-geführte Bundesregierung im Jahr 2021 die Ersatzbaustoffverordnung im Rahmen der Mantelverordnung verabschiedet. Noch vor Inkrafttreten am 1. August diesen Jahres hat die Ampelkoalition nun eine erste Novelle der Verordnung verabschiedet, der wir nicht zustimmen konnten. Hintergrund ist, dass das federführend zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz es versäumt hat, wichtige Anpassungen für eine bessere Nutzung von Ersatzbaustoffen und damit die Steigerung des Recyclings von mineralischer Abfälle vorzunehmen. Stattdessen wurden sogar weitere Hürden eingebaut, die dem Recycling entgegenstehen.

 

In meiner Rede habe ich daher auf die Bedeutung und die Potentiale des größten Abfallstroms Deutschlands für die Umwelt und das Bauwesen hingewiesen und die Notwendigkeit der stetigen Weiterentwicklung der Verordnung hervorgehoben. Nur so können wir das Recycling von mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie Baustellenabfälle weiter voranbringen.

 

Unter folgendem Link steht mein Redebeitrag in voller Länge auf der Homepage des Bundestags zur Verfügung – https://dbtg.tv/cvid/7553957