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Staatsbürgerschaft nicht unter Wert verkaufen

Die Bundesregierung plant eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und will dabei insbesondere die Voraussetzungen für die Einbürgerung – also den Erhalt des deutschen Passes - absenken. Die bisherige Staatsangehörigkeit soll bei der Einbürgerung stets beibehalten werden können. Der Doppelpass würde damit zukünftig also der Regelfall werden. Darüber hinaus sollen die Fristen für die Einbürgerung verkürzt werden: Ein rechtmäßiger Aufenthalt im Inland von zukünftig nur fünf Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen sogar nur drei Jahren, soll genügen. Bisher beträgt die Frist in der Regel acht Jahre. Die Optionspflicht – also die Entscheidung für oder gegen die deutsche Staatangehörigkeit nach Volljährigkeit – für in Deutschland geborene Kinder mit doppelter Staatangehörigkeit soll entfallen. Die betroffenen Kinder können ihre doppelte Staatsangehörigkeit also immer behalten. Im Inland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen die deutsche Staatsangehörigkeit zukünftig automatisch durch Geburt erwerben, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (bislang acht Jahre). Darüber hinaus macht die Ampel-Koalition weitere Abstriche bei den Integrationsanforderungen: Bei Personen im Alter von über 67 Jahren wird das Erfordernis der Sprachkenntnisse abgesenkt, die Fähigkeit zur „mündlichen Verständigung“ soll zukünftig ausreichen. Auch das Kriterium der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) soll aufgehoben und durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt werden.

Es ist gut und richtig, dass Einwanderer, die längere Zeit in Deutschland leben, die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen wollen. Wichtig ist aber: Die Einbürgerung steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses, und nicht am Anfang. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind grundlegende Rechte in unserem demokratischen Gemeinwesen verbunden. Sie ist zudem das stärkste Aufenthaltsrecht, weil die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht wieder entzogen werden kann. Deshalb ist es richtig, bei der Einbürgerung mit Augenmaß vorzugehen. Der Wert unserer Staatsangehörigkeit darf nicht verwässert werden.

Wir werden uns mit den Plänen der Ampel-Koalition, die bisher noch nicht in den Deutschen Bundestag eingebracht wurden, in den kommenden Wochen und Monaten kritisch auseinandersetzen und uns im parlamentarischen Verfahren für noch dringend notwendige Änderungen einsetzen.