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Wahlrechtsreform

Seit einigen Jahren wird über die Reform der Wahl zum Deutschen Bundestag diskutiert. Hintergrund ist, dass das Parlament durch das gegenwärtig gültige Wahlrecht und hier insbesondere das Verhältniswahlrecht und die damit zusammenhängenden sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer wird. Eine politisch tragfähige sowie verfassungsrechtlich unbedenkliche Lösung zu erarbeiten ist allerdings kein einfaches Unterfangen. Dennoch zeichnet sich mittlerweile nach zähen Verhandlungen eine Einigung ab.

Der Bundestag soll eigentlich nur 598 Sitze umfassen, jeweils zur Hälfte aus Direktmandaten und Listenplätzen. Im Jahr 2012 hat man sich allerdings auf einen vollständigen Mandatsausgleich geeinigt und diesen auch im Wahlrecht umgesetzt. Durch diese „vollständige Proportionalität“ führt nun jedes Überhangmandat zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien. Dieses Vorgehen kann zu unkontrollierten Vergrößerungen des Deutschen Bundestages führen. In der gegenwärtigen Legislatur sitzen 709 Abgeordnete unter der Reichstagskuppel. Davon bleibt die Zahl der Direktmandate in Höhte von 299 komplett unberührt. Die Mandate, welche über die Listenplätze und Überhangmandate mit damit verbundenen Ausgleichsmandaten vergeben werden, zählen in der aktuellen Legislaturperiode 410. Daran lässt sich erkennen, dass ein Problem des aktuellen Wahlrechts nicht an den direkt gewonnen Mandaten liegt. Würde das Parlament mit der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2021 noch weiter wachsen, wäre die Arbeitsfähigkeit ernsthaft bedroht.

Im Verlauf dieser Woche haben wir uns als Unionsfraktion nun noch vor der parlamentarischen Sommerpause auf eine moderate Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 sowie auf den Verzicht auf Ausgleich von sieben Überhangmandaten geeinigt. Mit diesem Modell zur Wahlrechtsreform wird unsere Fraktionsspitze nun schnellstmöglich in die Verhandlung mit unserem Koalitionspartner gehen, um eine Umsetzung nach Möglichkeit noch zur nächsten Bundestagswahl 2021 umzusetzen. Ich bin dementsprechend optimistisch, dass wir bald eine Lösung der gegenwärtigen Problematik im Hinblick auf das Wahlrecht präsentieren können. Es liegt nun an der SPD, ob sie den Kompromiss mit uns finden.

Abschließend gilt es noch zu betonen, dass mir als vor Ort in Stadt und Kreis Offenbach gewähltem Abgeordneten natürlich insbesondere die Direktmandate am Herzen liegen. Meiner Ansicht nach sind Direktmandate ein Garant für Bürgernähe. Auch vor diesem Hintergrund unterstütze ich den Vorschlag der Union, da die Direktmandate mit ihm weitestgehend unangetastet bleiben.

Weiterführende und ausführliche Informationen bezüglich des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag finden Sie unter folgendem Link – https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/bundestagswahlrecht/bundestagswahlrecht.html